Urteil: Kündigung wegen Ehebruchs ist rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Kündigung eines Organisten wegen einer außerehelichen Beziehung durch die Katholische Kirche in Deutschland als unrechtmäßig verurteilt. Deutschland habe damit gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens verstoßen, befand das Straßburger Gericht.

Damit gaben die Richter dem deutschen Kirchenmusiker, Bernhard Schüth, Recht, der sich zuvor erfolglos durch alle deutsche Instanzen geklagt hatte. Die Entscheidung, nach Straßburg zu gehen, hatte Schüth so begründet. “Ich kämpfe für mein Recht, das ich meine, als Mensch haben zu dürfen – nämlich ein Recht auf Privatleben. Ich kämpfe dafür, dass ich die mir angeborene Möglichkeit, ein sexuelles Wesen zu sein, auch wirklich leben darf – auch wenn eine Ehe gescheitert ist.”

Quelle: http://www.tagesschau.de/ausland/katholischesrecht102.html

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Vertrauliche Loveparade-Unterlagen im Internet > gibt’s auch hier

Die Veröffentlichung von vertraulichen Unterlagen der Stadt Duisburg zur Loveparade durch xtranews.de machte seit dem 12.08.2010 im Internet die Runde. Am 16.08.2010 erwirkte die Stadt Duisburg hiergegen eine einstweilige Verfügung. Zu spät, wie sich herausstellte. Denn das Internet hatte bereits sein Eigenleben à la Streisand-Effekt entwickelt und die Unterlagen wahrscheinlich bereits um die ganze Welt getragen und tausendfach vervielfältigt.  Gut so, denn die Stadt hat dies wohl akzeptiert und schließlich kapituliert und möchte keine weiteren rechtlichen Schritte mehr unternehmen.

Quelle: zeit.de

Grundsätzlich bin ich für Aufklärung und nicht für vorzeitige Schlüsse und Lynchjustiz. “Sauerland weg” wird oft gerufen, aber sein Verfahren soll auch er bekommen. Gleiches Recht für alle. Aber dass die Stadt Duisburg die Veröffentlichung dieser Dokumente per einstweiliger Verfügung verbieten wollte, und das, obwohl vollständige Aufklärung gepredigt wird, ist nicht nachvollziehbar und macht einen sprachlos und wütend zugleich.

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