Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Kündigung eines Organisten wegen einer außerehelichen Beziehung durch die Katholische Kirche in Deutschland als unrechtmäßig verurteilt. Deutschland habe damit gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens verstoßen, befand das Straßburger Gericht.
Damit gaben die Richter dem deutschen Kirchenmusiker, Bernhard Schüth, Recht, der sich zuvor erfolglos durch alle deutsche Instanzen geklagt hatte. Die Entscheidung, nach Straßburg zu gehen, hatte Schüth so begründet. “Ich kämpfe für mein Recht, das ich meine, als Mensch haben zu dürfen – nämlich ein Recht auf Privatleben. Ich kämpfe dafür, dass ich die mir angeborene Möglichkeit, ein sexuelles Wesen zu sein, auch wirklich leben darf – auch wenn eine Ehe gescheitert ist.”
Quelle: http://www.tagesschau.de/ausland/katholischesrecht102.html


